Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Gast, die folgenden Festlegungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter unserer Ferienwohnungen und uns, der Ekat und Ekat GbR >>Ferienwohnungen „Steffenshagen“ – Familie Ekat<<. Diese Mietbedingungen erkennen Sie mit Ihrer Buchung verbindlich an.

1. Anmeldung und Mietvertrag

1.1. Ein Reservierungsauftrag von Ihnen, kann schriftlich oder mündlich (auch fernmündlich) erfolgen. 1.2. Für uns wird der Vertrag verbindlich, wenn wir Ihnen eine Bestätigung zugesandt haben, welche gleichzeitig Mietvertrag ist. 1.3. Der Mietvertrag ist unterzeichnet an den Vermieter zurückzusenden (per Fax an 0700 11 11 11 09). 1.4. Mit Unterzeichnung des Mietvertrages wird die Buchung für den Mieter verbindlich. 1.5. Für die vertraglichen Verpflichtungen aller im Mietvertrag aufgeführten Personen steht der Unterzeichner ein. 1.6. Der Mieter bewohnt das Mietobjekt nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Anzahl an Personen.
2. Zahlung

2.1. Der Mieter verpflichtet sich, spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss, eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietzinses auf das Konto des Vermieters zu leisten (wenn nicht anders vereinbart). 2.2. Der Mieter verpflichtet sich, spätestens 30 Tage vor Mietbeginn, die Restsumme auf das Konto des Vermieters zu überweisen (wenn nicht anders vereinbart). 2.3. Bei Buchungen die nicht länger als 45 Tage vor Mietbeginn erfolgt sind, zahlt der Mieter den Gesamtbetrag in einer Summe bis spätestens 30 Tage vor Mietbeginn. 2.4. Die Nichtzahlung des Mieters gilt als Rücktritt seinerseits.
3. Leistung
3.1. Für die vertraglichen Leistungen im Buchungszeitraum sind grundsätzlich die Angaben in der gültigen Preisliste und dem jeweils geschlossenen Mietvertrag maßgebend. 3.2. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger, nicht vom Vermieter zu vertretender Umstände, die die Vertragserfüllung durch den Vermieter unmöglich machen, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine andere gleich- oder höherwertige Ferienwohnung als Ersatz anzubieten.
4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
4.1. Der Mieter kann nur in schriftlicher Form vom Vertrag zurücktreten. 4.2. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tage wirksam, an dem sie beim Vermieter eingeht. 4.3. Im Falle einer Rücktrittserklärung entsteht dem Vermieter ein Schaden, insbesondere dann, wenn der Rücktritt weniger als 42 Tage vor Mietbeginn erklärt wird. Der Vermieter muss kurzfristig neue Gäste werben, die Wohnung ggf. günstiger vermieten, bzw. kann die Wohnung bei besonderer Kurzfristigkeit gar nicht mehr vermieten. Für die entstandenen Aufwendungen werden dem Mieter folgende Kosten berechnet: a) Bei Rücktritt bis 42 Tage vor Mietbeginn berechnet der Vermieter 50 Euro pauschal. b) Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn werden 50% des Gesamtmietzinses fällig. c) Bei Rücktritt bis 10 Tage vor Mietbeginn werden 80% des Gesamtmietzinses fällig. d) Bei Rücktritt später als 10 Tage vor Mietbeginn werden 95% des Gesamtmietzinses fällig. 4.4. Bis zum Mietbeginn kann eine dritte Person in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintreten. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Mitteilung seitens des Mieters an den Vermieter. Dies gilt als Umbuchung. 4.5. Die Bestätigung der Umbuchung, sowie die Ausstellung und Zusendung der neuen Mietunterlagen an den neuen Mieter, sind für den Vermieter mit Aufwendungen verbunden und werden dem Mieter deshalb mit 10 Euro pauschal in Rechnung gestellt. 4.6. Der Vermieter empfiehlt dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um ggf. Kosten wie oben angegeben zu vermeiden. Auf Anfrage des Mieters hilft der Vermieter in diesem Fall gerne weiter.
5. Kündigung durch den Vermieter
5.1. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter oder eine der mitreisenden Personen sich trotz einer Abmahnung durch uns, in störender oder zerstörerischer Weise verhält und ein Verbleiben in der Ferienwohnung den anderen Gästen nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf den Mietpreis. 5.2. Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn es aufgrund höherer Gewalt (z.B.: Feuer, Naturkatastrophen, innere Unruhen, Krieg, usw.) nicht möglich ist, den Mietvertrag ordentlich einzuhalten, bzw. dessen Einhaltung erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet ist. Der Mieter erhält sodann die eingezahlten Gelder in Relation zu der bereits erbrachten Leistung zurück.
6. Gewährleistung
6.1. Sollte der Vermieter Leistungen aus dem Mietvertrag nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, so kann der Mieter innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. 6.2. Wird ein gerechtfertigtes Verlangen nach Abhilfe nicht durch den Vermieter realisiert, können beide Seiten eine einvernehmliche Mietminderung in Relation zu der mangelhaften Sache vereinbaren. 6.3. Beanstandungen, technische Störungen oder Schäden am Installationssystem sind unverzüglich durch den Mieter beim Vermieter zu melden.
7. Haftung
7.1. Der Vermieter haftet für vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. 7.2. Für alle anderen Schäden ist die Haftung des Vermieters auf die Höhe des Mietzinses aus dem Mietverhältnis begrenzt. 7.3. Der Mieter haftet für Schäden die er oder mitreisende Personen am Mietgegenstand verursachen.
8. Geltendmachung von Ansprüchen
8.1. Sämtliche Ansprüche aus dem Mietvertrag, die nicht vor Ort erfüllt werden konnten, sind innerhalb von 30 Tagen nach dem vertraglich vereinbarten Mietende, schriftlich und per Einschreiben gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Danach erlöschen sie. 8.2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen verjähren in jedem Fall spätestens nach 6 Monaten. 8.3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
9. Übernahme und Nutzung der Ferienwohnung
9.1. Am Anreisetag kann die Ferienwohnung vom Mieter zwischen 15:00 und 18:00 Uhr übernommen werden. Außerhalb dieser Zeiten ist eine Übernahme nach vorheriger Vereinbarung möglich. 9.2. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr an den Vermieter zurückzugeben, indem der Schlüssel abgegeben wird. 9.3. Die Ferienwohnung ist aufgeräumt zu hinterlassen (Grobreinigung). Die Endreinigung wird vom Vermieter durchgeführt (Feinreinigung).